ADSp

ALLGEMEINE DEUTSCHE SPEDITEURBEDINGUNGEN (ADSp)

Speditionsgeschäfte werden regelmäßig auf der Grundlage der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen – ADSp – abgewickelt. Bei den ADSp handelt es sich um ein gemeinsam vom Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), Bundesverband des Deutschen Groß- und Außenhandels (BGA), Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK), Deutschen Speditions- und Logistikverband e. V. (DSLV) und vom Handelsverband Deutschland (HDE) erarbeitetes und zur unverbindlichen Anwendung empfohlenes Klauselwerk. Die Marktakzeptanz der ADSp ist sehr hoch. Nach einer Umfrage aus dem Herbst 1999 arbeiten rund 94 Prozent der bundesdeutschen Speditionen auf der Grundlage der ADSp und 86 Prozent der Unternehmen der verladenden Wirtschaft gehen von der Geltung der ADSp aus, wenn nichts anderes vereinbart wird. Danach arbeiten deutsche Speditionsunternehmen fast ausnahmslos auf der Grundlage dieses Bedienungswerks, das auf speditionelle Tätigkeiten zugeschnittene Vertragsklauseln enthält. Unternehmen der verladenden Wirtschaft haben dadurch den Vorteil, auf einheitliche Geschäftsbedingungen zu treffen, auch wenn sie mit verschiedenen Speditionspartnern zusammenarbeiten. Zudem wissen sie, dass über die Verbände der verladenden Wirtschaft ihre Interessen Eingang in die Gestaltung der ADSp gefunden haben.


 

 

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