GüKG

Das Güterkraftverkehrsrecht wird sowohl durch nationale und
europäische Bestimmungen wie auch
bi- und multilaterale Vertragsnormen geprägt.
Maßgeblich sind vor allem:

  • auf nationaler Ebene das Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) und die Verordnung
    über den grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr und Kabotageverkehr (GüKGrKabotageV) und
  • auf europäischer Ebene die Verordnung(EWG) 881/92 über den Zugang zum Güterkraftverkehrsmarkt in der Gemeinschaft für Beförderungen aus oder nach einem Mitgliedsstaat oder durch einen oder mehrere Mitgliedsstaaten, die Verordnung (EWG) 3118/93 zur Festlegung der Bedingungen für die Zulassung von Verkehrsunternehmen zum Güterkraftverkehr innerhalb eines Mitgliedsstaats, in dem sie nicht ansässig sind und die Richtlinie 2006/94/EG über die Aufstellung gemeinsamer Regeln für bestimmte Beförderungen im Güterkraftverkehr.

Nähere Informationen zu den einzelnen Definitionen erhalten Sie auf der Internetseite des Bundesamtes für Güterkraftverkehr/Rechtsvorschriften

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