CMR HAFTUNG
Die Internationale Vereinbarung über Beförderungsverträge auf Internationalen Straßen
= CMR (franz. Convention relative au contract de transport internationale de marchandises par route)
regelt die entgeltliche Beförderung von Gütern mit Straßenfahrzeugen, wenn der Abgangs
und Bestimmungsort in zwei verschiedenen Staaten liegen, von denen mindestens ein Land CMR Mitgliedsstaat ist.
Die CMR besitzt nur Gültigkeit wenn Straßenfahrzeuge verladen werden. Container oder Wechselaufbauten gelten nicht als Fahrzeuge